Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschöner Meilenstein im Leben. Damit werdende Eltern sich voll auf dieses besondere Ereignis konzentrieren können, ist es wichtig, die Krankenversicherung während der Schwangerschaft und Geburt genau zu kennen.
In der Schweiz bietet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) werdenden Müttern umfassenden Schutz und übernimmt zahlreiche Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Versicherungsleistungen und beantwortet häufige Fragen.
Kostenbeteiligung: Wann musst du nichts zahlen?
In der Schweiz gilt eine spezielle Regelung für werdende Mütter: Bestimmte Leistungen während der Schwangerschaft sind vollständig von der Kostenbeteiligung befreit. Das bedeutet, du musst weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Hier sind die wichtigsten Details im Überblick:
Besondere Leistungen bei Mutterschaft ohne Kostenbeteiligung
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt: Alle medizinischen Leistungen, einschließlich allgemeiner Behandlungen und Pflegeleistungen bei Krankheit, sind in diesem Zeitraum von der Kostenbeteiligung befreit.
- Vor der 13. Schwangerschaftswoche: Bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft sind die Kontrolluntersuchungen ebenfalls von der Kostenbeteiligung befreit. Dazu gehören die ersten Untersuchungen bei deiner Ärztin oder Hebamme.
- Nachgeburtliche Hausbesuche der Hebamme: Die OKP deckt auch die Hausbesuche der Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Geburt. Diese Leistungen sind ebenfalls von der Kostenbeteiligung befreit.
💡 Wichtig: Nach den ersten 56 Tagen nach der Geburt werden zusätzliche Hausbesuche nur übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet werden.
Leistungen der Hebammen: Was wird übernommen?
Hebammen sind eine wichtige Unterstützung während der Schwangerschaft und im Wochenbett. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt verschiedene Leistungen, die Hebammen anbieten.
Folgende Leistungen der Hebammen sind gedeckt:
- Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft
- Voruntersuchungen mit Kardiotokografie (CTG)
- Überweisungen zu ärztlichen Ultraschalluntersuchungen
- Nachkontrollen zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt
- Geburtsvorbereitungskurse (150 CHF werden erstattet)
- Stillberatung (bis zu drei Sitzungen)
Hausbesuche nach der Geburt
Hebammenbesuche im Wochenbett sind besonders wichtig. Die OKP übernimmt folgende Hausbesuche:
| Situation | Max. Hausbesuche | Max. zusätzliche Besuche pro Tag |
|---|---|---|
| Frühgeburt | 16 | 5 |
| Mehrlingsgeburt | 16 | 5 |
| Kaiserschnitt | 16 | 5 |
| Erstgebärende | 16 | 5 |
| Andere Situationen | 10 | 5 |
Zusätzliche Hausbesuche: Wenn mehr Hausbesuche nötig sind, können diese auf ärztliche Anordnung erfolgen.
Schwangerschafts-Guide Wichtige To-Do-Listen und Tipps für eine entspannte Schwangerschaft.
Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft
Die Krankenversicherung übernimmt sieben Kontrolluntersuchungen während einer normalen Schwangerschaft. Diese Konsultationen sind wichtig, um deine Gesundheit und die deines Babys regelmäßig zu überprüfen.
1. Kontrolluntersuchung (erste Konsultation)
Diese Untersuchung umfasst:
- Anamnese (Erhebung deiner medizinischen Vorgeschichte)
- Gynäkologische Untersuchung (Untersuchung des Gebärmutterhalses und anderer Parameter)
- Beratung zu gesunder Ernährung, Bewegung und möglichen Risiken
- Untersuchung auf Varizen und Beinödeme (Schwellungen)
- Laboranalysen wie Bluttests oder Urintests
Spätere Kontrolluntersuchungen
Folgende Parameter werden bei späteren Kontrolluntersuchungen überprüft:
- Gewicht und Blutdruck der Mutter
- Fundusstand (Höhe der Gebärmutter)
- Urinstatus
- Abhören der fötalen Herztöne
- Weitere Laboranalysen nach Bedarf
Untersuchungen nach der Geburt
Nach der Geburt hat jede Mutter das Anrecht auf eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche. Diese Kontrolle umfasst:
- Zwischenanamnese (Besprechung von körperlichen und emotionalen Veränderungen nach der Geburt)
- Gynäkologische Untersuchung (Überprüfung der Rückbildung der Gebärmutter und des Beckenbodens)
- Beratung zu weiteren Themen wie Verhütung, Stillen oder psychischer Gesundheit
Falls es zu einer Fehlgeburt oder einem medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch kommt (zwischen der 13. und 23. Schwangerschaftswoche), wird ebenfalls eine Nachkontrolle übernommen.
Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft
Die Krankenversicherung übernimmt zwei Ultraschalluntersuchungen während einer normalen Schwangerschaft:
- Zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche (zur Feststellung des Schwangerschaftsalters und Ausschluss von Mehrlingen)
- Zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche (zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung und Ausschluss von Fehlbildungen)
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
In einer Risikoschwangerschaft können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen notwendig sein. Diese werden von der OKP übernommen, wenn deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe sie für erforderlich hält.
Zusammenfassung der wichtigsten Leistungen während Schwangerschaft und Geburt
| Leistung | Übernommen durch die OKP? |
|---|---|
| Kontrolluntersuchungen | ✅ Ja, bis zu 7 pro Schwangerschaft |
| Ultraschalluntersuchungen | ✅ Ja, 2 Standarduntersuchungen |
| Hausbesuche der Hebamme | ✅ Ja, bis zu 16 Besuche (je nach Situation) |
| Geburtsvorbereitungskurs | ✅ Ja, bis zu 150 CHF |
| Stillberatung | ✅ Ja, bis zu 3 Sitzungen |
| Nachkontrolle nach der Geburt | ✅ Ja, zwischen der 6. und 10. Woche |
Zusatzversicherungen: Wann sind sie sinnvoll?
Obwohl die Grundversicherung viele Leistungen abdeckt, können Zusatzversicherungen zusätzlichen Komfort bieten, wie beispielsweise:
- Freie Arzt- und Spitalwahl: Mit einer Spitalzusatzversicherung kannst du das Spital und den behandelnden Arzt frei wählen und von mehr Privatsphäre profitieren.
- Alternative Behandlungsmethoden: Einige Zusatzversicherungen decken komplementärmedizinische Behandlungen ab, die während der Schwangerschaft hilfreich sein können.
- Familienzimmer: Der Aufenthalt in einem Familienzimmer kann durch eine entsprechende Zusatzversicherung ermöglicht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass viele Zusatzversicherungen Wartefristen für Mutterschaftsleistungen haben. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Wichtige Hinweise für werdende Mütter
- Frühzeitige Anmeldung des Neugeborenen: Melde dein Baby möglichst vor der Geburt bei der Krankenkasse an, um einen nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen.
- Information über Leistungen: Informiere dich bei deiner Krankenkasse über die genauen Leistungen und mögliche Zusatzangebote, um optimal versorgt zu sein.
- Auslandreisen: Wenn du während der Schwangerschaft ins Ausland reist, erkundige dich über den Versicherungsschutz und erwäge gegebenenfalls den Abschluss einer Reiseversicherung, die Schwangerschaftskomplikationen abdeckt.
Die Krankenversicherung in der Schweiz bietet werdenden Müttern eine umfassende Absicherung. Besonders wichtig ist, dass viele Leistungen ohne Kostenbeteiligung erfolgen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet. Nutze diese Leistungen, um bestens vorbereitet und entspannt in die spannende Zeit der Mutterschaft zu starten.
Quellen:
- https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Leistungen-bei-Mutterschaft.html
- https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/mutterschaft-und-vaterschaft/schwangerschaft-und-geburt/leistungen-der-krankenkasse/
- https://www.infomutterschaft.ch/





