Schwangerschaft

Deine Rechte als Schwangere am Arbeitsplatz und auf dem RAV

Schwangerschaft ist eine wunderschöne, aber auch herausfordernde Zeit. Gerade im beruflichen Umfeld gibt es oft Unsicherheiten: Welche Rechte hast du als werdende Mutter am Arbeitsplatz? Was passiert, wenn du arbeitslos wirst und auf das RAV angewiesen bist? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu deinen Rechten und Pflichten, damit du diese besondere Zeit sorgenfrei genießen kannst.

1. Deine Rechte als Schwangere am Arbeitsplatz

Schwangere Frauen sind in der Schweiz durch das Arbeitsrecht besonders geschützt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du kennen solltest:

1.1 Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Sobald dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erfährt, greift der Kündigungsschutz. Das bedeutet:

  • Dein Arbeitgeber darf dir während der gesamten Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen.
  • Auch wenn du in der Probezeit bist, gilt dieser Schutz.

Tipp: Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich über deine Schwangerschaft, um den Kündigungsschutz offiziell zu machen.

1.2 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Das umfasst:

  • Anpassung deines Arbeitsplatzes, falls notwendig (z. B. keine schweren körperlichen Arbeiten, keine gefährlichen Stoffe).
  • Ruhepausen während der Arbeitszeit.
  • Verbot von Überstunden ab der 8. Schwangerschaftswoche.
  • Verbot von Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.

Falls der Arbeitsplatz nicht sicher gestaltet werden kann, muss der Arbeitgeber dir eine alternative Aufgabe geben oder dich bezahlt freistellen.

1.3 Lohnfortzahlung und Mutterschaftsurlaub

Als schwangere Arbeitnehmerin hast du Anspruch auf:

  • Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft: Auch bei krankheitsbedingter Abwesenheit aufgrund der Schwangerschaft.
  • Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub nach der Geburt. Während dieser Zeit erhältst du 80 % deines letzten Lohnes.

Wichtig: Falls du vor der Geburt krankgeschrieben wirst, hat das keinen Einfluss auf deinen Mutterschaftsurlaub.

2. Was passiert, wenn du während der Schwangerschaft arbeitslos wirst?

Eine Arbeitslosigkeit während der Schwangerschaft kann verunsichern. Das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) bietet jedoch Unterstützung. Hier sind deine Rechte und Pflichten:

2.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Auch als Schwangere hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du die Voraussetzungen erfüllst:

  • Du warst in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate versichert.
  • Du bist bereit, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

Achtung: Der Kündigungsschutz am Arbeitsplatz gilt nicht für das RAV. Das bedeutet, dass du auch während der Schwangerschaft arbeitssuchend bleiben musst.

2.2 Meldepflicht beim RAV

  • Melde dich frühzeitig beim RAV, idealerweise sofort nach der Kündigung.
  • Informiere das RAV über deine Schwangerschaft.

Das RAV wird deine Situation individuell bewerten. In der Regel wird Rücksicht auf deine Schwangerschaft genommen, z. B. bei der Zuweisung von Arbeitsstellen.

2.3 Pflichten als arbeitssuchende Schwangere

Auch während der Schwangerschaft musst du deinen Pflichten nachkommen:

  • Bewerbungspflicht: Du musst weiterhin Bewerbungen schreiben.
  • Termine beim RAV: Nimm die Beratungsgespräche wahr.

Falls du gesundheitlich eingeschränkt bist, kannst du ein ärztliches Attest vorlegen, um dich von bestimmten Pflichten befreien zu lassen.

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3. Mutterschaftsentschädigung während der Arbeitslosigkeit

Nach der Geburt hast du Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, auch wenn du arbeitslos bist. Die wichtigsten Infos dazu:

3.1 Voraussetzungen für die Mutterschaftsentschädigung

  • Du warst vor der Geburt erwerbstätig (auch als arbeitslose Person giltst du als erwerbstätig).
  • Du hast während der Schwangerschaft in die AHV einbezahlt.

3.2 Höhe der Mutterschaftsentschädigung

  • Die Entschädigung beträgt 80 % deines vorherigen Einkommens.
  • Du erhältst sie während 14 Wochen nach der Geburt.

Wichtig: Die Mutterschaftsentschädigung wird von der Ausgleichskasse ausgezahlt, nicht vom RAV.


4. Häufige Fragen rund um deine Rechte als Schwangere

Was passiert, wenn ich krank werde?

  • Wenn du während der Schwangerschaft krank wirst, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten unterschiedliche Regeln.

Muss ich meinen Arbeitgeber sofort über die Schwangerschaft informieren?

  • Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber es wird empfohlen, es frühzeitig zu tun, um den Kündigungsschutz zu aktivieren.

Kann das RAV mich zu Arbeiten zwingen, die nicht schwangerschaftsgerecht sind?

  • Nein, das RAV muss Rücksicht auf deinen Gesundheitszustand nehmen. Im Zweifel solltest du ein ärztliches Attest vorlegen.

5. Checkliste: Deine Rechte als Schwangere auf einen Blick

  • ✅ Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Arbeitgeber.
  • ✅ Anpassung des Arbeitsplatzes bei gesundheitlichen Risiken.
  • ✅ Verbot von Nachtarbeit und Überstunden.
  • ✅ Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen bezahlt.
  • ✅ Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch während der Schwangerschaft.
  • ✅ Mutterschaftsentschädigung nach der Geburt, auch bei Arbeitslosigkeit.

6. Quellen und weiterführende Informationen


Fazit

Schwanger zu sein, bedeutet auch, deine Rechte zu kennen. Egal, ob du am Arbeitsplatz bist oder auf das RAV angewiesen bist – du bist geschützt! Informiere dich gut, halte deine Pflichten ein und scheue dich nicht, bei Unsicherheiten Unterstützung zu suchen. So kannst du die Vorfreude auf dein Baby unbeschwert geniessen!

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